Einleitung
Das deutsche Gesundheitssystem ist ein System mit hohen
Informationsanforderungen. Es gibt ca. 80 Millionen Versicherte,
2200 Krankenhäuser, 188.000 niedergelassene Ärzte, 21.000 Apotheken
und 290 Krankenkassen.1)
Die elektronische Gesundheitskarte soll als
Schlüssel fungieren der all diese Institutionen und Akteure
informationstechnisch verbindet. Ziel ist ein Effizienzgewinn in der
Gesundheitsversorgung. Mit diesem Ziel einher gehen Fragen zur
Sicherheitsarchitektur, die unter anderem die Anbindung der
Terminals betrifft, zum Kartenmanagement (Ausgabelogistik, Ersatz,
Updatefähigkeit, usw.) sowie zu Kryptografie und
Sicherheitsaspekten. Ferner muss berücksichtigt werden, welche
Initiativen die Europäische Union in Richtung elektronische
Gesundheitskarte unternimmt und ob gewissen Richtlinien eingehalten
werden müssen bzw. zukünftig mit ihnen zu rechnen ist. Weiter muss
geklärt werden wer die Karten herstellt und ausgibt, wer also die
Funktion der Trustcenters übernimmt.
Die vorliegende Ausarbeitung gibt zunächst einen Überblick über die
elektronische Gesundheitskarte und ihre Funktionen. Weiter werden im
dritten und vierten Kapitel ausgewählte Anwendungsfälle, das
elektronische Rezept und ein allgemeiner Arztbesuch, untersucht und
bewertet. Anschließend folgen Darlegungen zum Datenschutz. Das
sechste Kapitel stellt die schon laufenden Pilotprojekte vor,
anschließend werden Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen zur
elektronischen Gesundheitskarte erläutert. In den Schlussbemerkungen
wird auf weitere E-Card-Initiativen des Bundes eingegangen und
ferner eine alternative Lösung vorgestellt. Im folgenden Abschnitt
wird die Chronik der Karte nachgezeichnet.
Im Mai 2002 einigten sich die Spitzenorganisationen des deutschen
Gesundheitswesens auf den Ausbau der Telematik oder auch der
Anwendungen von IuK-Technologien.2)
Im März 2003 wurde dann eine Projektgruppe im
Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS)
gegründet und schließlich wurde im August des selben Jahres ein
Projekt ausgeschrieben. Den Zuschlag erhielt ein Konsortium unter
der Leitung von IBM Deutschland. Zu diesem Konsortium gehören
außerdem die Unternehmen SAP, InterComponentWare, Orga Kartensysteme
und das Fraunhofer Institut für Arbeitswissenschaft und Organisation
(IAO). Arbeitsschwerpunkte sind die Erstellung einer
herstellerneutralen Rahmenarchitektur und Sicherheitsinfrastruktur.
Weitere begleitende Aktivitäten liegen z.B. in den Bereichen
Projektmanagement und Akzeptanzbildung. Im März folgte die
Aufforderung des BMGS an die
Selbstverwaltung3), eine Infrastruktur
bis zum 01. Oktober 2004
vorzulegen. Wäre dies nicht fristgerecht geschehen, wären
Rechtsverordnungen zur Infrastrukturvorlage durch das BMGS auferlegt
worden. Im Juni 2004 erklärte die Selbstverwaltung, dass sie die
Umsetzungsverantwortung einschließlich der Finanzierung übernehmen.
Schließlich unterzeichnete die Selbstverwaltung im Januar 2005 einen
Gesellschaftsvertrag zur Etablierung der Betriebsordnung der
Selbstverwaltung. Dies soll der Stabilität der Initiative zur
elektronische Gesundheitskarte dienen. Im April 2005 wurde das Gesetz
zur Organisationsstruktur der Telematik im Gesundheitswesen verabschiedet.
Die gesetzlichen Grundlage liegen im Gesetz zur Modernisierung der
gesetzlichen Krankenversicherung.4)
Es wurde im Oktober 2003 im Bundesrat verabschiedet
und ist seit 1. Januar 2004 in Kraft. Wesentlicher Inhalt ist die
zwingende Aushändigung der E-Gesundheitskarte bis zum 1. Januar
2006. Weiter werden inhaltliche Fragen spezifiziert, so zum Beispiel
Grundlegendes zu den Zugriffsrechten der Karte. Offen blieb bis
dahin was passiert wenn ein Versicherter die Krankenkasse wechselt.
Muss dann eine neue E-Gesundheitskarte ausgestellt werden? Mit dem
Verwaltungsvereinfachungsgesetz, das im März 2005 verabschiedet
wurde, ist festgelegt, dass die Karte auch bei Kassenwechsel gültig
bleibt.
Inhaltlich wurde im Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen
Krankenversicherung auch geregelt, welche Funktionen die Karte
aufweisen soll und wo die Prioritäten zur Umsetzung liegen. Ferner
wird bei den Funktionen unterschieden, welche für jeden Versicherten
verpflichtend und welche freiwillig sind. Zum Pflichtteil gehören
administrative Datenspeicherung einschließlich des
Zuzahlungsstatuses und des elektronischen Rezeptes. Ferner muss die
europäische Rückseite auf jeder Karte verzeichnet sein. Diese
ersetzt das bisherige Auslandsformular E111 und ermöglicht damit
eine EU-weite ärztliche Behandlung. Die Implementierung dieser
Funktionen hat Priorität. Zusätzlich dazu können folgende
Funktionen, die im Verlauf der Arbeit näher erläutert werden,
genutzt werden:
- E-Patientenakte
- Notfalldaten
- Arzneimitteldokumentation
- Patientenquittung
- E-Arztbrief
- Patientenfach
1) Siehe http://www.dimdi.de/static/de/ehealth/karte/download/050114_paland_potsdam.pdf.
2) Vgl. zu folgenden Ausführungen http://www.dimdi.de/static/de/ehealth/karte/download/chronologie.pdf.
3) Ordnungsprinzip im deutschen Gesundheitswesen
4) Vgl. zu diesem Abschnitt http://www.dimdi.de/static/de/ehealth/karte/download/gesetz.pdf.
M. Stein, Ronald Nitschke, Alexander Heine, 2005
Universität Potsdam, Lehrstuhl für Wirtschaftsinformatik und E-Government.
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