Die Gesundheitskarte
Im Vergleich zur Versichertenkarte der ersten Generation, die eine
reine Speicherkarte ist, hat die neue Karte ein eigenes
Betriebssystem. Durch dieses haben nur autorisierte Personen Zugriff
auf die Informationen der Karte. Die Daten der alten Karte können
ohne großen Aufwand mit Hilfe eines Lesegerätes abgerufen
werden.1)
Weiter bietet die elektronische Gesundheitskarte eine Erweiterung
der Identifikationsfunktion der alten Karte durch das Aufbringen
eines Passbildes. Zu den Grundfunktionen der Karte gehören auch
Sicherheitsanwendungen zur Authentifizierung und Verschlüsselung.
Ebenfalls eingeschlossen ist die elektronisch Signatur. Ferner
werden Gesundheitsdaten direkt auf der Karte gespeichert, dazu
sollen 64 Kilobyte zur Verfügung stehen. Der derzeitige
Technologiestand würde die Speicherung weitaus größerer Datenmengen
erlauben. Die elektronische Gesundheitskarte fungiert außerdem als
Werkzeug für Serveranwendungen. Der Zugriff erfolgt dann über
Verweise auf der Karte.2) Oben wurde
die Funktionalität der Karte bereits aufgelistet, im folgenden
werden die einzelnen Anwendungen genauer beschrieben.
Die elektronische Patientenakte
Eine Funktion, die erst verzögert implementiert wird ist die
elektronische Patientenakte. Die bisherigen Patientendaten werden in
den jeweiligen Arztpraxen gespeichert, somit sind Informationen über
einen Patienten auf verschiedene Standorte verteilt. Die Einführung
der elektronischen Patientenakte soll die Datenhaltung
zentralisieren und dem Patienten mehr Kontrolle über seine
persönlichen Daten geben. Es ist ein weiterer Schritt zu einer
papierlosen Dokumentation. Die Patientenakte beinhaltet zusätzliche
Gesundheitsinformationen (z.B. aktuelle Diagnosen, Operationen,
Impfungen und Röntgenuntersuchungen). Da das Datenaufkommen für
Diagnosen und Bildmaterial (wie zum Beispiel Röntgenbilder) sehr
hoch sein wird, steht die Chipkarte, wie sie im Moment vorgesehen
ist, als Speicherort nicht zu Verfügung. Deshalb ist eine
serverbasierte Speicherung geplant. Die Daten werden auf dem Server
fallorientiert abgelegt werden. Das heißt, die Behandlungsdaten
werden in Patientenfächern der Patientenakte abgespeichert und der
Patient gewährt dem jeweiligen Arzt ein Zugriffsrecht für das
zutreffende Fach. Somit können bestimmte Fächer gesperrt
werden.3) Voraussetzung
für diese Funktion ist eine entsprechende
Benutzerschnittstelle für den Patienten. Bisher kann er nur zusammen
mit einem Arzt auf die Daten zugreifen. Um die Patientenakte
verwalten zu können, muss er jedoch allein auf die Daten zugreifen
können. Dies könnte über ein Kartenlesegerät und eine einfache
Software zu Hause geschehen oder wahlweise an öffentlichen
Terminals.
Weitere Funktionen
Die auf der Karte gespeicherten Notfalldaten schließen die
Blutgruppe, chronische Organleiden, Allergien, Herzkrankheiten,
Dialyseanwendungen und Asthmaerkrankungen ein. Der Zugriff auf diese
Daten ist selbstverständlich ohne die Eingabe der PIN durch den
Patienten möglich. Ebensowenig ist eine Online-Abfrage sinnvoll,
diese Daten müssen also direkt auf der Karte gespeichert werden.
Ferner wird es eine Arzneimitteldokumentation geben, die die
Einnahme von Medikamenten protokolliert. So können Wechselwirkungen,
Überdosierungen und Missbrauch verhindert werden.
Die Patientenquittung informiert die Patienten über die vom Arzt
erbrachten Leistungen und deren vorläufige Kosten. Dies schafft
Transparenz und dient zugleich der Kontrolle des Arztes.
Elektronische Arztbriefe sollen die Kommunikation unter den
behandelnden Ärzten verbessern. Wird ein Patient beispielsweise aus
dem Krankenhaus entlassen, kann der dort behandelnde Arzt
Informationen zur Nachversorgung durch den Hausarzt auf der Karte
speichern. Diese Funktion könnte jedoch schon heute per E-Mail mit
einem ähnlichem Ergebnis zur Verfügung stehen. Dem Austausch der
Daten soll ein Server dienen, der den E-Arztbrief speichert und
diesen nur an den jeweiligen Arzt ausgibt. Nach diesem indirekten
Versand wird der Brief auf dem Server gelöscht. Die Absicherung des
E-Briefs soll durch eine Authentifizierung der Ärzte und eine
Übergabe von Schlüsseln erfolgen. Wünscht ein Patient Einsicht in
einen Arztbrief, kann er zu seinem Hausarzt gehen und eine Kopie
anfordern. Für die Ärzte ergeben sich hierdurch Einsparungen in den
Versand- und Verpackungskosten, außerdem wird der
Weiterleitungsaufwand verringert.
Im Patientenfach können eigene, von den Patienten selbst zur
Verfügung gestellte Daten abgelegt werden. Das können
Verlaufsprotokolle eines Diabetikers oder ein Hinweis auf eine
Patientenverfügung sein.
Generell bestimmt die Speichergröße der Karte die Entscheidung über
den Einsatz von Servern. Ist die Karte ausreichend groß, sind Server
überflüssig, da die Daten auf der Karte gespeichert werden können.
Diese Problematik wird im Kapitel
3 näher erläutert.
1) Siehe http://www.dimdi.de/static/de/ehealth/karte/download/050114_paland_potsdam.pdf.
2) Siehe http://www.dimdi.de/static/de/ehealth/karte/basisinformation/ziele/index.htm.
3) Siehe http://www.cowboy-jim.de/uploads/media/seminar2.pdf.
M. Stein, Ronald Nitschke, Alexander Heine, 2005
Universität Potsdam, Lehrstuhl für Wirtschaftsinformatik und E-Government.
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