Das elektronische Rezept
Das Erstellen und Einlösen von Rezepten ist bisher von
Medienbrüchen geprägt.1)
Ein solcher tritt unter anderem auf, wenn das vom
Arzt am PC erstellte und ausgedruckte Papierrezept beim Apotheker
per Hand wieder in den Computer eingegeben werden muss.
Das elektronische Rezept soll diese Medienbrüche verhindern.
Bevor vom Arzt ein elektronisches Rezept ausgestellt werden kann,
überzeugt er sich von der Identität des Patienten. Gerade vor dem
Hintergrund einer Vielzahl von Kassenleistungsmissbräuchen in den
vergangenen Jahren, wird die elektronische Gesundheitskarte mit
einem Lichtbild versehen. Das gleiche Ergebnis ließe sich jedoch
schon jetzt mit der Kontrolle des Personalausweises erreichen. Durch
das Einstecken des Heilberufsausweises in ein Kartenlesegerät
zusammen mit der elektronischen Gesundheitskarte erhält der Arzt
Zugriff auf die Patientendaten, die auf der elektronischen
Gesundheitskarte gespeichert sind (siehe Abbildung). Die
Karte des Arztes verbleibt während seiner Arbeitszeit in dem Lesegerät.

Abbildung: "Vernetzung der Komponenten"
Nachdem der Arzt eine Diagnose gestellt und die damit verbundene
Medikation festgelegt hat, fertigt er ein elektronisches Rezept mit
seinem PC an. Der technische Vorgang beinhaltet die Berechnung einer
charakteristischen Prüfsumme (Hash-Wert) für eine Rezept-Datei.
Diese wird über das angeschlossene Kartenterminal des Arztes auf den
Chip des Heilberufsausweises gesendet. Mit seinem Heilberufsausweis
signiert der Arzt durch eine PIN-Eingabe die E-Rezept-Prüfsumme und
sendet diese zurück an den Arzt-PC. Das elektronische Rezept wird
inklusive signierter Prüfsumme mit einem symmetrischen
Softwareschlüssel im Arzt-PC verschlüsselt. Dieser PC versendet über
eine gesicherte Netzverbindung das verschlüsselte Rezept auf einen
Rezept-Serverdienst bei einem vertrauenswürdigen Dienstleister. Die
Rezept-Position wird auf den Arzt-PC übertragen und mit dem
symmetrischen Softwareschlüssel auf der elektronischen
Gesundheitskarte gespeichert. Nun kann der
Versicherte zum Einlösen in die Apotheke gehen.
Dort übergibt der Patient seine elektronische Gesundheitskarte dem
Apotheker. Der symmetrische Schlüssel und die Position des Rezeptes
auf dem Server werden auf den Apotheker-PC übertragen. Über eine
wiederum abgesicherte Netzverbindung wird mit den Positionsdaten die
das verschlüsselte Rezept des Patienten vom Server auf den
Apotheker-PC geladen. Für die Entschlüsselung des Rezeptes nutzt die
Software den symmetrischen Schlüssel von der elektronischen
Gesundheitskarte des Patienten. Der Apotheker prüft die
Arzt-Signatur und nach erfolgreicher Prüfung erfolgt die Ausgabe des
Medikamentes und eine Entwertung der Informationen auf der
elektronischen Gesundheitskarte und auf dem Server. Sofern der
Versicherte dem Apotheker Zugriff auf die Medikamentendokumentation
gewährt, kann das Medikament auf seine Verträglichkeit für den
Patienten geprüft werden (Siehe Abbildung).

Abbildung: "Medikamentendokumentation"
Diese Mischung von zentraler Server- und dezentraler Kartenlösung
verkompliziert den Prozess ungemein. Das Rezept muss verschlüsselt
werden, es müssen Server bereitgestellt und betrieben werden. Die
damit verbundene IT-Infrastruktur unterliegt naturgemäß hohen
Sicherheitsanforderungen und verursacht beträchtliche Kosten. Die
heute verfügbare Speichertechnik erlaubt die Ablage der Rezepte auf
der Karte selbst. Die Informationen wären schlussendlich in den
Händen derer, denen diese gehören. Ein möglicher Einwand von
Datenschützern, dass diese Daten bei Verlust der Karte zugänglich
gemacht werden könnten, kann mit dem einfachen Hinweis auf die
bisherigen Papier-Rezepte zurückgewiesen werden. Schließlich können
diese bei Verlust ebenso missbraucht werden. Die beschriebene
Mischlösung ist aus einem Kompromiss zwischen Apotheker- und
Krankenkassenverbänden gewachsen und unterliegt dabei nicht den
Kriterien, die sich an Kosten und Aufwand orientieren. Die reine
Serverlösung entspräche vielmehr den Vorstellungen von
Internetapotheken und Krankenkassen. Krankenkassen wollten die
zentral gespeicherten Gesundheitsdaten möglichst umfassend nutzen.
Beide Interessengruppen erhofften sich einen einfachen Zugriff auf
die Rezeptdaten. Demgegenüber standen die konventionellen Apotheken,
die ihre Umsätze nicht an Internetapotheken abgeben wollen und
dementsprechend auf eine dezentrale Speicherung bestanden haben.

Abbildung: "Architektur"
Der alltägliche Ablauf einer Rezeptausgabe und -einlösung findet
zukünftig im Rahmen der vom bit4Health-Konsortium beschriebenen
Telematik-Infrastruktur statt. Diese ist Vorbedingung bei der
Einführung der elektronischen Gesundheitskarte, sie muss bestimmten
Sicherheitsanforderungen genügen und die physikalische Ablage der
Informationen ermöglichen (siehe Abbildung).
Deutlich beschränkt in den Zugriffsrechten sind die
Kartenausgeber, also die Kostenträger und Ärztekammern, die für
das grundlegende Kartenmanagement verantwortlich sind. Ein Zugriff
auf seine individuellen medizinischen Daten bleibt allein dem
Versicherten und den von ihm autorisierten Personen vorbehalten.
Die Kartenherstellung und -ausgabe erfolgt durch einen privaten
Verleger. Der Kartenausgeber und die späteren Karteninhaber
veranlassen gemeinsam die Ausgabe einer Karte. So muss der
Karteninhaber unter anderem ein Passbild bereitstellen. Die
Karteninhaber sind ferner an den Anwendungsfällen, z.B. einem
Arztbesuch, beteiligt. Es müssen Sicherheitsdienste zur
Authentifizierung sowie Zugriffs- und Speicherdienste auf die
medizinischen und administrativen Daten bereit gestellt werden.
Gespeichert werden diese Daten fallweise auf den Karten, Servern
oder wie im beschriebenen Fall des E-Rezeptes mischweise.
M. Stein, Ronald Nitschke, Alexander Heine, 2005
Universität Potsdam, Lehrstuhl für Wirtschaftsinformatik und E-Government.
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