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Universität Potsdam
Institut für Informatik
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Die elektronische Gesundheitskarte

[Ausarbeitung zum Seminar E-Government]

Maßnahmen einleiten

In der folgenden Prozessdarstellung, werden die Schritte einer Notfallbehandlung betrachtet. Es wird dargestellt, wie ein Patient den Leistungserbringer, zum Beispiel einen Augenarzt, aufsucht und welche Prozesse ausgelöst werden. Dieser Prozess wurde gewählt, da er signifikante Funktionen der Gesundheitskarte einschließt, so zum Beispiel die Identifizierung von Patienten oder Funktionen die der Online-Abfrage bedürfen, zum Beispiel der Prozess Vertragsdaten lesen und aktualisieren.

Die Beteiligten bei diesem Prozess (siehe Abbildung im Anhang) sind der Patient und der Leistungserbringer. Der Patient benötigt eine medizinische Leistung bei einem Leistungserbringer und löst damit den Vorgang Leistungserbringer kontaktieren aus. Diese Kontaktaufnahme kann auch ohne den Patienten erfolgen (z.B. bei einem akuten Notfall, wenn der Patient nicht mehr aktionsfähig ist). Der Leistungserbringer prüft nun ob einen Notfallbehandlung vorliegt. Es gibt zwei Möglichkeiten für das weitere Vorgehen, der Leistungserbringer stellt einen akuten Notfall fest oder der Patient ist in einem stabilen Zustand. Bei einem Notfall wird die Akutversorgung eingeleitet und der medizinische Zustand stabilisiert (siehe Abbildung).


Abbildung: "Notfallbehandlung"

Diese Maßnahmen erfolgen unabhängig von den administrativen Schritten. Wenn der Patient medizinisch stabil ist, wird dieser durch die elektronische Gesundheitskarte identifiziert. Das Ergebnis kann eine erfolgreiche oder eine nichterfolgreiche Identifizierung sein. Die Identifizierung erfolgt durch das aufgedruckte Passbild und spezifische Daten auf der Karte, wie zum Beispiel Name, Geschlecht und Alter. Daneben ist eine Verwendung von biometrischen Daten möglich, sie ist zur Zeit jedoch nicht vorgesehen. Kann ein Patient nicht identifiziert werden, wird die Behandlung gegebenenfalls abgebrochen.

Sobald die Daten des Versicherten bestimmt wurden, werden eventuelle Zahlungen des Patienten eingefordert. Das aktuelle Versicherungsverhältnis wird mit der Gesundheitskarte online abgefragt. Im weiteren Verlauf, werden die Zahlungsmodalitäten für die Behandlung festgelegt. Die drei verschiedenen Möglichkeiten, Zuzahlung, Kostenübernahme und Selbstzahlung können vom Patienten eine Zahlung an den Leistungserbringer auslösen. Es wird geprüft ob bereits Dokumente von anderen Ärzten (z.B. Rezepte) auf der Gesundheitskarte vorhanden sind, die dann eingelöst werden. Ansonsten werden die medizinischen Daten für weitere Behandlungen auf die Karte übertragen.

Für die Beteiligten ergäben sich folgende Vorteile: Die erhöhte Aktualität der Vertragsdaten durch die Online-Abfrage soll dazu führen, dass die Leistungsabrechnung mit einer geringeren Fehlerhäufigkeit als bisher möglich ist. Durch eine Verbesserung der Identitätsprüfung bei Versicherten soll weiter eine Reduzierung des Systemmissbrauchs erfolgen. Problematisch sind die Subprozesse die die Online-Abfragen einschließen. Es kann so zu Wartezeiten im gesamten Prozessablauf kommen. Ein Lösungsansatz wäre die Speicherung der Vertragsdaten auf der Karte, die eine Online-Abfrage unnötig machen. Dies setzt jedoch einen anderen Weg für die Aktualisierung der Informationen voraus. Würden die Vertragsdaten auf der Gesundheitskarte gespeichert, wäre eine regelmäßige Aktualisierung der Daten notwendig, da es sonst zu fehlerhaften Abrechnungen käme. Vertragsdaten können sich schnell und häufig ändern. Dies muss zeitnah und korrekt erfasst werden und ist demnach dezentral nur mit erhöhtem Aufwand für den Patienten realisierbar. Ferner kann der Patient die Vertragsdaten bei Speicherung auf der Karte leichter manipulieren.

Dementsprechend kann die Online-Abfrage des Versicherungsverhältnisses nur durch eine starke Vereinfachung des Gesundheitssystems umgangen werden. Dies kann im Rahmen der Arbeit jedoch nicht erörtert werden. Letztendlich bildet die Modellierung lediglich die bisher bestehenden Prozesse unter Verwendung zusätzlicher elektronischer Mittel ab. Es fand keine Reorganisation der Prozesse statt, der jedoch gewaltige Gesetzesänderungen voraus gehen müssten.

 

M. Stein, Ronald Nitschke, Alexander Heine, 2005
Universität Potsdam, Lehrstuhl für Wirtschaftsinformatik und E-Government.
 
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