Maßnahmen einleiten
In der folgenden Prozessdarstellung, werden die Schritte einer
Notfallbehandlung betrachtet. Es wird dargestellt, wie ein Patient
den Leistungserbringer, zum Beispiel einen Augenarzt, aufsucht und
welche Prozesse ausgelöst werden. Dieser Prozess wurde gewählt, da
er signifikante Funktionen der Gesundheitskarte einschließt, so zum
Beispiel die Identifizierung von Patienten oder Funktionen die der
Online-Abfrage bedürfen, zum Beispiel der
Prozess Vertragsdaten lesen und aktualisieren.
Die Beteiligten bei diesem Prozess (siehe Abbildung im
Anhang)
sind der Patient und der Leistungserbringer. Der Patient
benötigt eine medizinische Leistung bei einem Leistungserbringer und
löst damit den Vorgang Leistungserbringer kontaktieren aus.
Diese Kontaktaufnahme kann auch ohne den Patienten erfolgen (z.B.
bei einem akuten Notfall, wenn der Patient nicht mehr aktionsfähig
ist). Der Leistungserbringer prüft nun ob einen Notfallbehandlung
vorliegt. Es gibt zwei Möglichkeiten für das weitere Vorgehen, der
Leistungserbringer stellt einen akuten Notfall fest oder der Patient
ist in einem stabilen Zustand. Bei einem Notfall wird die
Akutversorgung eingeleitet und der medizinische Zustand stabilisiert (siehe Abbildung).

Abbildung: "Notfallbehandlung"
Diese Maßnahmen erfolgen unabhängig von den administrativen
Schritten. Wenn der Patient medizinisch stabil ist, wird dieser
durch die elektronische Gesundheitskarte identifiziert. Das Ergebnis
kann eine erfolgreiche oder eine nichterfolgreiche Identifizierung
sein. Die Identifizierung erfolgt durch das aufgedruckte Passbild
und spezifische Daten auf der Karte, wie zum Beispiel Name,
Geschlecht und Alter. Daneben ist eine Verwendung von biometrischen
Daten möglich, sie ist zur Zeit jedoch nicht vorgesehen. Kann ein
Patient nicht identifiziert werden, wird die Behandlung
gegebenenfalls abgebrochen.
Sobald die Daten des Versicherten bestimmt wurden, werden eventuelle
Zahlungen des Patienten eingefordert. Das aktuelle
Versicherungsverhältnis wird mit der Gesundheitskarte online
abgefragt. Im weiteren Verlauf, werden die Zahlungsmodalitäten für
die Behandlung festgelegt. Die drei verschiedenen Möglichkeiten,
Zuzahlung, Kostenübernahme und Selbstzahlung können vom Patienten
eine Zahlung an den Leistungserbringer auslösen. Es wird geprüft ob
bereits Dokumente von anderen Ärzten (z.B. Rezepte) auf der
Gesundheitskarte vorhanden sind, die dann eingelöst werden.
Ansonsten werden die medizinischen Daten für weitere Behandlungen
auf die Karte übertragen.
Für die Beteiligten ergäben sich folgende Vorteile: Die erhöhte
Aktualität der Vertragsdaten durch die Online-Abfrage soll dazu
führen, dass die Leistungsabrechnung mit einer geringeren
Fehlerhäufigkeit als bisher möglich ist. Durch eine Verbesserung der
Identitätsprüfung bei Versicherten soll weiter eine Reduzierung des
Systemmissbrauchs erfolgen. Problematisch sind die Subprozesse die
die Online-Abfragen einschließen. Es kann so zu Wartezeiten im
gesamten Prozessablauf kommen. Ein Lösungsansatz wäre die
Speicherung der Vertragsdaten auf der Karte, die eine Online-Abfrage
unnötig machen. Dies setzt jedoch einen anderen Weg für die
Aktualisierung der Informationen voraus. Würden die Vertragsdaten
auf der Gesundheitskarte gespeichert, wäre eine regelmäßige
Aktualisierung der Daten notwendig, da es sonst zu fehlerhaften
Abrechnungen käme. Vertragsdaten können sich schnell und häufig
ändern. Dies muss zeitnah und korrekt erfasst werden und ist demnach
dezentral nur mit erhöhtem Aufwand für den Patienten realisierbar.
Ferner kann der Patient die Vertragsdaten bei Speicherung auf der
Karte leichter manipulieren.
Dementsprechend kann die Online-Abfrage des
Versicherungsverhältnisses nur durch eine starke Vereinfachung des
Gesundheitssystems umgangen werden. Dies kann im Rahmen der Arbeit
jedoch nicht erörtert werden. Letztendlich bildet die Modellierung
lediglich die bisher bestehenden Prozesse unter Verwendung
zusätzlicher elektronischer Mittel ab. Es fand keine Reorganisation
der Prozesse statt, der jedoch gewaltige Gesetzesänderungen voraus
gehen müssten.
M. Stein, Ronald Nitschke, Alexander Heine, 2005
Universität Potsdam, Lehrstuhl für Wirtschaftsinformatik und E-Government.
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