Datenschutz
Mit der neuen Gesundheitskarte soll der Patient die Möglichkeit
erhalten, persönliche medizinische Daten zu speichern und zum
Beispiel für Notfälle ständig bei sich zu führen. Dieser Umstand
erfordert die Sicherung der Daten um Missbrauch zu verhindern. Dies
erfolgt im Wesentlichen durch Verschlüsselungs- und
Authentifizierungsmechanismen. Ebenfalls aus Sicherheitsgründen
sollen die Daten anstelle auf einem zentralen Server auf
verschiedenen Servern gespeichert werden.1)
Zugriffsschutz vs. Verfügbarkeit über die eigenen Daten
Durch das GKV-Modernisierungsgesetz2) werden die
Zugriffsrechte auf die persönlichen Daten des Patienten genau
geregelt. Dies soll der Sicherheit und Transparenz für den Bürger
dienen. Das Gesetz sieht vor, dass nur die Daten gespeichert werden
dürfen, die der medizinischen Versorgung des Bürgers dienen. Der
Versicherte hat das Recht jederzeit auf seine Daten zuzugreifen oder
medizinische Daten und Rezepte zu löschen. Allerdings ist dafür
bisher nur die Möglichkeit vorgesehen, den Zugriff über
Patiententerminals in Apotheken oder Arztpraxen zu ermöglichen.
Damit der Patient volle Kontrolle über seine Daten hat, ist es aber
erforderlich, dass der Zugriff auch ohne Arzt oder Apotheker
erfolgen kann. Es sollte eine Möglichkeit geschaffen werden, die es
erlaubt die Daten an dem heimischen PC mit Hilfe eines
Kartenlesegerätes, der PIN und eventuell unter Nutzung einer
elektronischen Signatur auszulesen bzw. zu löschen. Allerdings wird
die Möglichkeit tatsächlich jederzeit auf seine Daten zugreifen zu
können durch ein weiteres Sicherheitsmerkmal verhindert. Der Zugriff
auf die Daten der elektronischen Gesundheitskarte wird nur mit einem
elektronischen Heilberufsausweis möglich sein. Damit soll
sichergestellt werden, dass niemand von Dritten, wie zum Beispiel
Arbeitgebern oder Versicherungen genötigt werden kann seine Daten
offen zu legen. Dieser Schutz ist einerseits effektiv, schränkt aber
in einem zu hohem Maße die Möglichkeiten des Patienten über seine
persönlichen Daten zu verfügen ein.
Alternativvorschlag zum Schutz vor Missbrauch durch Dritte
Daher sollte ein subtilerer aber ebenso effektiver Schutz eingeführt
werden. Es muss für den Patienten auch möglich sein, die Daten ohne
einen elektronischen Heilberufsausweis zu lesen und zu bearbeiten.
Mit Hilfe des elektronischen Heilberufsausweises sollte nur die
Möglichkeit bestehen die Echtheit der Karte zu verifizieren. Dies
würde es dem Patienten erlauben vollständig über seine Daten zu
verfügen. Sollten Dritte nun versuchen durch den Patienten die Daten
offenlegen zu lassen hat er die Möglichkeit falschen Angaben zu
machen. Dazu kann er sich eine Dummy-Karte zulegen, deren Echtheit
nur durch berechtigte Personen oder Institutionen mit einem
elektronischen Heilberufsausweis überprüft werden kann. Dieses
Vorgehen ist vergleichbar mit der mit der Situation in
Einstellungsgesprächen. So können gegenüber potentiellen
Arbeitgebern falsche Angaben bei unzulässigen Fragen gemacht werden
ohne dass daraus juristische Konsequenzen erwachsen
können.
Es besteht aber weiterhin die Notwendigkeit der PIN-Eingabe um auf
die Daten zugreifen zu können. Damit wird ein Missbrauch durch
Unbefugte, zum Beispiel nach Diebstahl oder Verlust verhindert.
Ähnlich wie bei SIM-Karten sollte die Karte nach eine bestimmten
Anzahl falsch eingegebener Nummern gesperrt werden. Dazu wird auf
der Mikroprozessorkarte ein Zähler implementiert. Nach mehrmaliger
falscher Eingabe der PIN kann auf die Karte nur noch mit einem
Entsperrcode zugegriffen werden, der idealerweise so gewählt wird,
dass ein Angriff mit Wörterbuch- oder Brutal-Force-Attacken nach
heutigem Stand der Technik nur in einem für den Angreifer nicht
vertretbarem Zeitrahmen möglich ist. Darüber hinaus sollte die
Möglichkeit geschaffen werden, dass der Entsperrcode nur nach Ablauf
einer festdefinierten Zeit eingegeben werden kann, um das
automatisierte Eingeben zu verlangsamen. Dazu wird ein weiterer
Zähler implementiert, der nach Eingabe eines Entsperrcodes gesetzt
wird und im Anschluss mit jedem Takt des Mikroprozessors der Karte
verringert wird. Schon eine Verzögerung im Zehntelsekundenbereich
würde den Zeitaufwand für den Angreifer erheblich erhöhen. Als
alternativen bzw. zusätzlichen Schutzmechanismus für die verzögerte
Eingabe wäre es vertretbar, dass bei der Eingabe eines Entsperrcodes
ein Heilberufsausweis vorhanden ist, da dieser Fall nur
vergleichsweise selten Auftreten sollte.
Nachteilig wären die entstehenden Kosten für eine zweite Karte. Die
Implementierung von ein bzw. zwei Zählern sollte hingegen auf einer
Mikroprozessorkarte mit integriertem Speicher ohne großen Aufwand
möglich sein. Würden die elektronische Gesundheitskarte und die
Dummy-Karte aber gleichzeitig ausgeliefert, würden die
Bearbeitungskosten nur einmal entstehen. Die Kosten für die
Zweitkarten sollten angesichts der Masse der Chipkarten relativ
gering sein und könnten wie für Kartenlesegeräte und elektronische
Signatur durch den Patienten getragen werden. Dieser Mehraufwand ist
gerechtfertigt, da er dem Versicherten eine stärkere Autonomie über
seine Daten gibt ohne die Sicherheitsaspekte zu vernachlässigen.
Damit können Akzeptanz und Transparent der Karte um ein Vielfaches
gesteigert werden, zumal auch ein Großteil der Bevölkerung über die
Möglichkeit verfügen würde, mit heimischer Rechentechnik auf die
Karte zugreifen zu können.
Weitere Schutzmaßnahmen
Sollten dennoch Dritte unberechtigt Zugriff auf die Daten erlangen,
ist eine strafrechtliche Verfolgung möglich und vorgesehen.
Desweiteren werden mindestens die 50 letzten Zugriffe auf die
Patientendaten so protokolliert, dass der Patient dies
nachvollziehen
kann.3) Damit soll ein Missbrauch in der Nutzung der
Daten über den Willen der Versicherten hinaus durch einen Träger
eines Heilberufsausweises vermieden werden. Neben dem
Heilberufsausweis ist es nach dem bisherigen Konzept notwendig, dass
der Patient den Zugriff, zum Beispiel durch Eingabe einer PIN,
autorisiert. Auf Notfalldaten und administrative Funktionen kann
auch ohne die Autorisierung durch den Patienten zugegriffen werden.
1) Vgl. dazu http://www.vdi-nachrichten.com/vdi_nachrichten/aktuelle_ausgabe/akt_ausg_detail.asp?source=rss&cat=2&id=22814.
2) Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung.
3) http://www.datenschutzzentrum.de/medizin/arztprax/erezept.htm.
M. Stein, Ronald Nitschke, Alexander Heine, 2005
Universität Potsdam, Lehrstuhl für Wirtschaftsinformatik und E-Government.
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