Kosten und Einsparpotentiale
Die Einführung der elektronische Gesundheitskarte ist ein sehr
komplexes IT-Projekt. Dementsprechend hoch ist auch der finanzielle
Aufwand. Im Gegenzug verspricht man sich von der neuen
Gesundheitskarte ein hohes Einsparpotential, so dass sich die
getätigten Investitionen innerhalb von 3 Jahren amortisiert haben
sollen.
Kosten bei der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte
Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS)
geht davon aus, dass die Einführung der Gesundheitskarte Kosten von
1,6 Milliarden Euro verursachen wird.1) Allerdings sind darin nur die Kosten der
Krankenkassen enthalten. Außerdem wird in dieser Kalkulation nur mit
der Gesundheitskarte ohne Zusatzfunktionen,
wie zum Beispiel der elektronische Patientenakte gearbeitet.
Die Kosten für eine einzelne Karte werden bei etwa zehn Euro liegen.
Sollte es möglich sein auf der Karte eine elektronische Signatur
abzulegen, werden pro Karte Mehrkosten von fünf bis zehn Euro
entstehen. Wenn der Versicherte eine elektronische Signatur wünscht,
kommen zusätzlich Kosten von etwa 15 Euro für ein privates
Trustcenter hinzu. Das Trustcenter stellt die qualifizierte Signatur
aus. Da es sich dabei um eine für den Karteninhaber freiwillige
Leistung handelt, sind die entstehenden zusätzlichen Kosten durch den Bürger zu tragen.
Da es neben den Kosten für die elektronische Gesundheitskarte
notwendig ist, u.a. neue Kartenlesegeräte, Software und die
Heilberufsausweise zu beschaffen, kommt es auf Seite der
Leistungserbringer, wie zum Beispiel den Ärzten oder Apothekern, zu
weiteren Kosten. Darüber hinaus muss auch das Personal geschult
werde. Nimmt man diese Faktoren in die Kalkulation mit auf, rechnet
man mit einem Gesamtvolumen von 3,4 Milliarden Euro.2)
Für eine durchschnittliche Arztpraxis sollen Kosten von
etwa 3.000 Euro entstehen. Alleine für die Einführung von 300.000
elektronischen Heilberufsausweisen werden 7,5 Millionen Euro
benötigt werden. Da diese Kosten durch die Leistungserbringer zu
tragen sind, werden sie in den offiziellen Kostenschätzungen nicht
berücksichtigt.
Erwartete Einsparpotentiale
Durch die konsequente Ausstellung von elektronischen Rezepten sollen
erhebliche Einsparungen entstehen. Es wird mit einem jährlichen
Aufkommen von 890 Millionen elektronischen Rezepten gerechnet, so
dass sich alleine auf Grund dieser Funktion die Karte in wenigen
Jahren amortisieren soll. Das gesamte Einsparpotential wird von der
Gesundheitsministerin mit etwa einer Milliarde Euro pro
Jahr beziffert.3)
Die Einsparungen entstehen zum Einen durch einen verringerten
Verwaltungsaufwand bei der Abwicklung der Rezepte im Hinblick auf
eine medienbruchfreien Prozesskette. Zum Anderen werden durch die
erwartete Reduzierung falscher Medikamentationen Neben- und
Wechselwirkungen verringert. Diese können Ursache für weitere
Krankheitsbilder oder für eine Verzögerung des Heilungsprozesses
sein. Neben den durch die Krankenkassen zu tragenden
Behandlungskosten entsteht durch Arbeitsausfälle zusätzlicher
volkswirtschaftlicher Schaden.
Durch die Speicherung von Untersuchungsergebnissen und Arztbriefen
auf der Karte sollen unnötige Doppeluntersuchungen und Folgekosten
auf Grund falscher oder zu später Behandlungen entfallen.
Ein wesentlicher Kostenfaktor ist der Missbrauch der
Krankenversicherungskarte zum Erschleichen von medizinischen
Leistungen. Dies soll durch das Aufbringen eines Lichtbildes des
Karteninhabers erheblich erschwert werden. Bundesweit entsteht den
Kassenärztlichen Vereinigungen durch den Missbrauch ein jährliches
Schaden von etwa 1,5 Milliarden Euro, da nur selten die Identität
des Patient überprüft wird. Ein ähnliches Problem besteht bei
Privatpatienten. Auch bei Ihnen wird in vielen Fällen nicht nach
einer Legitimation gefragt.4) Auf
Grund dieser leichten Missbrauchsmöglichkeiten werden die
herkömmlichen Krankenversicherungskarten auf dem Schwarzmarkt mit bis zu
200 Euro gehandelt.
Geht man also davon aus, dass der Schaden durch Erschleichung von
medizinischen Leistungen fast vollständig reduziert wird, erklären
sich auch die erwarteten Zeiträume bis sich die Einführung der Karte
amortisiert hat. Dies könnte wie schon erwähnt sehr einfach sogar
ohne das zusätzliche Aufbringen eines Lichtbildes auf den
herkömmlichen Speicherkarten erreicht werden. Dazu müssten nur
konsequent die Personalausweise der Patienten kontrolliert werden.
Klammert man also diesen Vorteil aus, sieht die offiziell
publizierte Kostenkalkulation weniger vielversprechend aus.
1) Vgl. zu folgenden Ausführungen http://www.manager-magazin.de/magazin/artikel/0,2828,313790-2,00.html.
2) Siehe http://www.nav-virchowbund.de/docs/838.html.
3) Vgl. http://www.heise.de/newsticker/meldung/45879.
4) Vgl. dazu http://www.heise.de/newsticker/meldung/48370.
M. Stein, Ronald Nitschke, Alexander Heine, 2005
Universität Potsdam, Lehrstuhl für Wirtschaftsinformatik und E-Government.
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