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Universität Potsdam
Institut für Informatik
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Die elektronische Gesundheitskarte

[Ausarbeitung zum Seminar E-Government]

Kosten und Einsparpotentiale

Die Einführung der elektronische Gesundheitskarte ist ein sehr komplexes IT-Projekt. Dementsprechend hoch ist auch der finanzielle Aufwand. Im Gegenzug verspricht man sich von der neuen Gesundheitskarte ein hohes Einsparpotential, so dass sich die getätigten Investitionen innerhalb von 3 Jahren amortisiert haben sollen.

Kosten bei der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte

Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) geht davon aus, dass die Einführung der Gesundheitskarte Kosten von 1,6 Milliarden Euro verursachen wird.1) Allerdings sind darin nur die Kosten der Krankenkassen enthalten. Außerdem wird in dieser Kalkulation nur mit der Gesundheitskarte ohne Zusatzfunktionen, wie zum Beispiel der elektronische Patientenakte gearbeitet.
Die Kosten für eine einzelne Karte werden bei etwa zehn Euro liegen. Sollte es möglich sein auf der Karte eine elektronische Signatur abzulegen, werden pro Karte Mehrkosten von fünf bis zehn Euro entstehen. Wenn der Versicherte eine elektronische Signatur wünscht, kommen zusätzlich Kosten von etwa 15 Euro für ein privates Trustcenter hinzu. Das Trustcenter stellt die qualifizierte Signatur aus. Da es sich dabei um eine für den Karteninhaber freiwillige Leistung handelt, sind die entstehenden zusätzlichen Kosten durch den Bürger zu tragen.

Da es neben den Kosten für die elektronische Gesundheitskarte notwendig ist, u.a. neue Kartenlesegeräte, Software und die Heilberufsausweise zu beschaffen, kommt es auf Seite der Leistungserbringer, wie zum Beispiel den Ärzten oder Apothekern, zu weiteren Kosten. Darüber hinaus muss auch das Personal geschult werde. Nimmt man diese Faktoren in die Kalkulation mit auf, rechnet man mit einem Gesamtvolumen von 3,4 Milliarden Euro.2) Für eine durchschnittliche Arztpraxis sollen Kosten von etwa 3.000 Euro entstehen. Alleine für die Einführung von 300.000 elektronischen Heilberufsausweisen werden 7,5 Millionen Euro benötigt werden. Da diese Kosten durch die Leistungserbringer zu tragen sind, werden sie in den offiziellen Kostenschätzungen nicht berücksichtigt.

Erwartete Einsparpotentiale

Durch die konsequente Ausstellung von elektronischen Rezepten sollen erhebliche Einsparungen entstehen. Es wird mit einem jährlichen Aufkommen von 890 Millionen elektronischen Rezepten gerechnet, so dass sich alleine auf Grund dieser Funktion die Karte in wenigen Jahren amortisieren soll. Das gesamte Einsparpotential wird von der Gesundheitsministerin mit etwa einer Milliarde Euro pro Jahr beziffert.3)

Die Einsparungen entstehen zum Einen durch einen verringerten Verwaltungsaufwand bei der Abwicklung der Rezepte im Hinblick auf eine medienbruchfreien Prozesskette. Zum Anderen werden durch die erwartete Reduzierung falscher Medikamentationen Neben- und Wechselwirkungen verringert. Diese können Ursache für weitere Krankheitsbilder oder für eine Verzögerung des Heilungsprozesses sein. Neben den durch die Krankenkassen zu tragenden Behandlungskosten entsteht durch Arbeitsausfälle zusätzlicher volkswirtschaftlicher Schaden.
Durch die Speicherung von Untersuchungsergebnissen und Arztbriefen auf der Karte sollen unnötige Doppeluntersuchungen und Folgekosten auf Grund falscher oder zu später Behandlungen entfallen.

Ein wesentlicher Kostenfaktor ist der Missbrauch der Krankenversicherungskarte zum Erschleichen von medizinischen Leistungen. Dies soll durch das Aufbringen eines Lichtbildes des Karteninhabers erheblich erschwert werden. Bundesweit entsteht den Kassenärztlichen Vereinigungen durch den Missbrauch ein jährliches Schaden von etwa 1,5 Milliarden Euro, da nur selten die Identität des Patient überprüft wird. Ein ähnliches Problem besteht bei Privatpatienten. Auch bei Ihnen wird in vielen Fällen nicht nach einer Legitimation gefragt.4) Auf Grund dieser leichten Missbrauchsmöglichkeiten werden die herkömmlichen Krankenversicherungskarten auf dem Schwarzmarkt mit bis zu 200 Euro gehandelt.

Geht man also davon aus, dass der Schaden durch Erschleichung von medizinischen Leistungen fast vollständig reduziert wird, erklären sich auch die erwarteten Zeiträume bis sich die Einführung der Karte amortisiert hat. Dies könnte wie schon erwähnt sehr einfach sogar ohne das zusätzliche Aufbringen eines Lichtbildes auf den herkömmlichen Speicherkarten erreicht werden. Dazu müssten nur konsequent die Personalausweise der Patienten kontrolliert werden. Klammert man also diesen Vorteil aus, sieht die offiziell publizierte Kostenkalkulation weniger vielversprechend aus.

 


1) Vgl. zu folgenden Ausführungen http://www.manager-magazin.de/magazin/artikel/0,2828,313790-2,00.html.
2) Siehe http://www.nav-virchowbund.de/docs/838.html.
3) Vgl. http://www.heise.de/newsticker/meldung/45879.
4) Vgl. dazu http://www.heise.de/newsticker/meldung/48370.

 

M. Stein, Ronald Nitschke, Alexander Heine, 2005
Universität Potsdam, Lehrstuhl für Wirtschaftsinformatik und E-Government.
 
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