
Das deutsche Gesundheitssystem ist ein System mit hohen Informationsanforderungen. Es gibt ca. 80 Millionen Versicherte, 2200 Krankenhäuser, 188.000 niedergelassene Ärzte, 21.000 Apotheken und 290 Krankenkassen.1) Die elektronische Gesundheitskarte soll als Schlüssel fungieren der all diese Institutionen und Akteure informationstechnisch verbindet. Ziel ist ein Effizienzgewinn in der Gesundheitsversorgung. Mit diesem Ziel einher gehen Fragen zur Sicherheitsarchitektur, die unter anderem die Anbindung der Terminals betrifft, zum Kartenmanagement (Ausgabelogistik, Ersatz, Updatefähigkeit, usw.) sowie zu Kryptografie und Sicherheitsaspekten. Ferner muss berücksichtigt werden, welche Initiativen die Europäische Union in Richtung elektronische Gesundheitskarte unternimmt und ob gewissen Richtlinien eingehalten werden müssen bzw. zukünftig mit ihnen zu rechnen ist. Weiter muss geklärt werden wer die Karten herstellt und ausgibt, wer also die Funktion der Trustcenters übernimmt.
Die vorliegende Ausarbeitung gibt zunächst einen Überblick über die elektronische Gesundheitskarte und ihre Funktionen. Weiter werden im dritten und vierten Kapitel ausgewählte Anwendungsfälle, das elektronische Rezept und ein allgemeiner Arztbesuch, untersucht und bewertet. Anschließend folgen Darlegungen zum Datenschutz. Das sechste Kapitel stellt die schon laufenden Pilotprojekte vor, anschließend werden Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen zur elektronischen Gesundheitskarte erläutert. In den Schlussbemerkungen wird auf weitere E-Card-Initiativen des Bundes eingegangen und ferner eine alternative Lösung vorgestellt. Im folgenden Abschnitt wird die Chronik der Karte nachgezeichnet.
Im Mai 2002 einigten sich die Spitzenorganisationen des deutschen Gesundheitswesens auf den Ausbau der Telematik oder auch der Anwendungen von IuK-Technologien.2) Im März 2003 wurde dann eine Projektgruppe im Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) gegründet und schließlich wurde im August des selben Jahres ein Projekt ausgeschrieben. Den Zuschlag erhielt ein Konsortium unter der Leitung von IBM Deutschland. Zu diesem Konsortium gehören außerdem die Unternehmen SAP, InterComponentWare, Orga Kartensysteme und das Fraunhofer Institut für Arbeitswissenschaft und Organisation (IAO). Arbeitsschwerpunkte sind die Erstellung einer herstellerneutralen Rahmenarchitektur und Sicherheitsinfrastruktur. Weitere begleitende Aktivitäten liegen z.B. in den Bereichen Projektmanagement und Akzeptanzbildung. Im März folgte die Aufforderung des BMGS an die Selbstverwaltung3), eine Infrastruktur bis zum 01. Oktober 2004 vorzulegen. Wäre dies nicht fristgerecht geschehen, wären Rechtsverordnungen zur Infrastrukturvorlage durch das BMGS auferlegt worden. Im Juni 2004 erklärte die Selbstverwaltung, dass sie die Umsetzungsverantwortung einschließlich der Finanzierung übernehmen. Schließlich unterzeichnete die Selbstverwaltung im Januar 2005 einen Gesellschaftsvertrag zur Etablierung der Betriebsordnung der Selbstverwaltung. Dies soll der Stabilität der Initiative zur elektronische Gesundheitskarte dienen. Im April 2005 wurde das Gesetz zur Organisationsstruktur der Telematik im Gesundheitswesen verabschiedet.
Die gesetzlichen Grundlage liegen im Gesetz zur Modernisierung der
gesetzlichen Krankenversicherung.4)
Es wurde im Oktober 2003 im Bundesrat verabschiedet
und ist seit 1. Januar 2004 in Kraft. Wesentlicher Inhalt ist die
zwingende Aushändigung der E-Gesundheitskarte bis zum 1. Januar
2006. Weiter werden inhaltliche Fragen spezifiziert, so zum Beispiel
Grundlegendes zu den Zugriffsrechten der Karte. Offen blieb bis
dahin was passiert wenn ein Versicherter die Krankenkasse wechselt.
Muss dann eine neue E-Gesundheitskarte ausgestellt werden? Mit dem
Verwaltungsvereinfachungsgesetz, das im März 2005 verabschiedet
wurde, ist festgelegt, dass die Karte auch bei Kassenwechsel gültig
bleibt.
Inhaltlich wurde im Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen
Krankenversicherung auch geregelt, welche Funktionen die Karte
aufweisen soll und wo die Prioritäten zur Umsetzung liegen. Ferner
wird bei den Funktionen unterschieden, welche für jeden Versicherten
verpflichtend und welche freiwillig sind. Zum Pflichtteil gehören
administrative Datenspeicherung einschließlich des
Zuzahlungsstatuses und des elektronischen Rezeptes. Ferner muss die
europäische Rückseite auf jeder Karte verzeichnet sein. Diese
ersetzt das bisherige Auslandsformular E111 und ermöglicht damit
eine EU-weite ärztliche Behandlung. Die Implementierung dieser
Funktionen hat Priorität. Zusätzlich dazu können folgende
Funktionen, die im Verlauf der Arbeit näher erläutert werden,
genutzt werden:
M. Stein, Ronald Nitschke, Alexander Heine, 2005